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   VGH Baden-Württemberg, 08.05.2001 - 5 S 3245/98   

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VGH Baden-Württemberg, 08.05.2001 - 5 S 3245/98 (https://dejure.org/2001,7129)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 08.05.2001 - 5 S 3245/98 (https://dejure.org/2001,7129)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 08. Mai 2001 - 5 S 3245/98 (https://dejure.org/2001,7129)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Aufwendung für Privatgutachten - Notwendigkeit

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Notwendigkeit von für ein von einem Beteiligten privat in Auftrag gegebenes Gutachten getätigter Aufwendungen; Erstattungsfähigkeit von Aufwendungen für private Sachverständigengutachten; Umfang der Beweiserhebung von Amts wegen; Beachtung des rechtsstaatlichen Gebots ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • ESVGH 51, 206
  • NVwZ-RR 2002, 315
  • DÖV 2002, 484
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (15)

  • BVerwG, 11.04.2001 - 9 KSt 2.01

    Erstattungsfähige Kosten; zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendige

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 08.05.2001 - 5 S 3245/98
    Aufwendungen für ein von einem Beteiligten privat in Auftrag gegebenes Gutachten können demnach notwendig sein, wenn die Einholung des Gutachtens zur Vorbereitung des Verfahrens oder/und zur Erlangung der erforderlichen Sachkunde geboten war (BVerwG, Beschl. v. 08.01.1991 - 1 A 49.85 - Buchholz 310 § 162 VwGO Nr. 24 S. 3/4; Beschl. v. 13.03.1992 - 4 B 39.92 - NVwZ 1993, 268; Beschl. v. 15.03.1994 - 8 B 207.93 - Buchholz 316 § 80 VwVfG Nr. 35; Beschl. v. 11.04.2001 - 9 KSt 2.01 - vgl. auch BGH, Urt. v. 06.11.1958 - III ZR 147/57 - BGHZ 28, 302/308).

    Die Notwendigkeit, ein privates Sachverständigengutachten einzuholen, ist daher im Verwaltungsprozess nur anzuerkennen, wenn der Beteiligte Behauptungen, die sein Begehren tragen, mangels genügender eigener Sachkunde nur mit Hilfe des eingeholten Gutachtens substantiiert darlegen oder unter Beweis stellen und das Gericht nur so zu einer weiteren Aufklärung des Sachverhalts von Amts wegen veranlassen kann, die Prozesslage oder das rechtsstaatliche Gebot prozessualer "Waffengleichheit" die Einholung des Gutachtens herausfordern und der Inhalt des Gutachtens auf die Verfahrensförderung zugeschnitten ist (vgl. BVerwG, Beschl. v. 11.04.2001 - 9 KSt 2.01 - und Olbertz in: Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, VwGO, Kommentar, § 162 Rn. 28 jeweils m. w. Nachw.).

  • VGH Baden-Württemberg, 26.02.1997 - 5 S 1743/95

    Aufwendungen für vorprozessual beauftragten Privatgutachter als erstattungsfähige

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 08.05.2001 - 5 S 3245/98
    Das kann insbesondere der Fall sein, wenn der Prozessgegner vorgerichtlich Auskünfte oder Gutachten sachkundiger Personen oder Fachbehörden eingeholt und verwertet hat, die dem Gericht vorliegen und die es zu seiner eigenen Überzeugungsbildung verwerten kann (im Anschluss an den Senatsbeschluss vom 26.02.1997 - 5 S 1743/95 -).

    Das kann etwa der Fall sein, wenn das Gericht selbst anstelle einer Beweiserhebung die private Begutachtung anfordert (vgl. Senatsbeschluss v. 26.02.1997 - 5 S 1743/95 -) oder wenn schwierige Fragen den Beteiligten in eine "prozessuale Notlage" versetzen, die ihm eine substantiierte, ohne sachkundige Beratung jedoch nicht mögliche Stellungnahme abverlangt (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 01.02.1997 - 3 S 156/97 - NVwZ-RR 1998, 691 m. w. Nachw.).

  • BVerwG, 13.03.1992 - 4 B 39.92

    Aufklärungspflicht - Gutachterliche Stellungnahme

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 08.05.2001 - 5 S 3245/98
    Aufwendungen für ein von einem Beteiligten privat in Auftrag gegebenes Gutachten können demnach notwendig sein, wenn die Einholung des Gutachtens zur Vorbereitung des Verfahrens oder/und zur Erlangung der erforderlichen Sachkunde geboten war (BVerwG, Beschl. v. 08.01.1991 - 1 A 49.85 - Buchholz 310 § 162 VwGO Nr. 24 S. 3/4; Beschl. v. 13.03.1992 - 4 B 39.92 - NVwZ 1993, 268; Beschl. v. 15.03.1994 - 8 B 207.93 - Buchholz 316 § 80 VwVfG Nr. 35; Beschl. v. 11.04.2001 - 9 KSt 2.01 - vgl. auch BGH, Urt. v. 06.11.1958 - III ZR 147/57 - BGHZ 28, 302/308).
  • BVerwG, 06.12.1963 - VII C 14.63

    Rechtsmittel

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 08.05.2001 - 5 S 3245/98
    Die Notwendigkeit einer Aufwendung beurteilt sich aus der Sicht einer verständigen Partei, die bemüht ist, die Kosten so niedrig wie möglich zu halten (BVerwG, Beschl. v. 06.12.1963 - VII C 14.63 - BVerwGE 17, 245; Beschl. v. 22.06.1993 - 1 ER 103.93 - Buchholz 310 § 162 VwGO Nr. 26), wobei der Zeitpunkt der die Aufwendungen verursachenden Handlung maßgebend ist.
  • BVerwG, 03.07.2000 - 11 KSt 2.99

    Notwendige Kosten der Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 08.05.2001 - 5 S 3245/98
    Unerheblich ist deshalb, ob sich die Handlung - wie hier - im Nachhinein als unnötig herausstellt (BVerwG, Beschl. v. 03.07.2000 - 11 KSt 2.99 - NJW 2000, 2832).
  • BGH, 06.11.1958 - III ZR 147/57

    Auswahl und Gutachten des Sachverständigen

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 08.05.2001 - 5 S 3245/98
    Aufwendungen für ein von einem Beteiligten privat in Auftrag gegebenes Gutachten können demnach notwendig sein, wenn die Einholung des Gutachtens zur Vorbereitung des Verfahrens oder/und zur Erlangung der erforderlichen Sachkunde geboten war (BVerwG, Beschl. v. 08.01.1991 - 1 A 49.85 - Buchholz 310 § 162 VwGO Nr. 24 S. 3/4; Beschl. v. 13.03.1992 - 4 B 39.92 - NVwZ 1993, 268; Beschl. v. 15.03.1994 - 8 B 207.93 - Buchholz 316 § 80 VwVfG Nr. 35; Beschl. v. 11.04.2001 - 9 KSt 2.01 - vgl. auch BGH, Urt. v. 06.11.1958 - III ZR 147/57 - BGHZ 28, 302/308).
  • BVerwG, 15.03.1994 - 8 B 207.93

    Erstattungsfähigkeit von während des Widerspruchsverfahrens veranlassten

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 08.05.2001 - 5 S 3245/98
    Aufwendungen für ein von einem Beteiligten privat in Auftrag gegebenes Gutachten können demnach notwendig sein, wenn die Einholung des Gutachtens zur Vorbereitung des Verfahrens oder/und zur Erlangung der erforderlichen Sachkunde geboten war (BVerwG, Beschl. v. 08.01.1991 - 1 A 49.85 - Buchholz 310 § 162 VwGO Nr. 24 S. 3/4; Beschl. v. 13.03.1992 - 4 B 39.92 - NVwZ 1993, 268; Beschl. v. 15.03.1994 - 8 B 207.93 - Buchholz 316 § 80 VwVfG Nr. 35; Beschl. v. 11.04.2001 - 9 KSt 2.01 - vgl. auch BGH, Urt. v. 06.11.1958 - III ZR 147/57 - BGHZ 28, 302/308).
  • VGH Baden-Württemberg, 11.02.1997 - 3 S 156/97

    Erstattungsfähigkeit der Kosten eines Privatgutachtens im vorläufigen

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 08.05.2001 - 5 S 3245/98
    Das kann etwa der Fall sein, wenn das Gericht selbst anstelle einer Beweiserhebung die private Begutachtung anfordert (vgl. Senatsbeschluss v. 26.02.1997 - 5 S 1743/95 -) oder wenn schwierige Fragen den Beteiligten in eine "prozessuale Notlage" versetzen, die ihm eine substantiierte, ohne sachkundige Beratung jedoch nicht mögliche Stellungnahme abverlangt (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 01.02.1997 - 3 S 156/97 - NVwZ-RR 1998, 691 m. w. Nachw.).
  • OLG München, 09.02.1995 - 11 W 689/95

    Voraussetzungen der Erstattung von Privatgutachterkosten

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 08.05.2001 - 5 S 3245/98
    Das entspricht auch der in Literatur und Rechtsprechung ganz überwiegend vertretenen Auffassung zur Erstattungsfähigkeit von Privatgutachten nach § 91 Abs. 1 ZPO (vgl. OLG Frankfurt/Main, Beschl. v. 08.12.1983 - 6 W 126/83 - JurBüro 1984, 1083; OLG Bamberg, Beschl. v. 29.09.1988 - 3 W 87/88 - JurBüro 1989, 392; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 14.04.1994 - 10 W 48/94 - RPfleger 1995, 39; OLG München, Beschl. v. 09.02.1995 - 11 W 689/95 - NJW-RR 1995, 1470; Thomas/Putzo, ZPO, 22. Aufl., Rn. 49 zu § 91; Baumbach/Hartmann, ZPO, 59. Aufl., Rn. 103 zu § 91; a.A. OLG Saarbrücken, Beschl. v. 29.01.1990 - 5 W 221/89 - JurBüro 1990, 623).
  • BVerwG, 22.06.1993 - 1 ER 103.93

    Erstattungsfähigkeit von Kurierdienstkosten für die Beförderung eines

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 08.05.2001 - 5 S 3245/98
    Die Notwendigkeit einer Aufwendung beurteilt sich aus der Sicht einer verständigen Partei, die bemüht ist, die Kosten so niedrig wie möglich zu halten (BVerwG, Beschl. v. 06.12.1963 - VII C 14.63 - BVerwGE 17, 245; Beschl. v. 22.06.1993 - 1 ER 103.93 - Buchholz 310 § 162 VwGO Nr. 26), wobei der Zeitpunkt der die Aufwendungen verursachenden Handlung maßgebend ist.
  • BVerwG, 08.01.1991 - 1 A 49.85

    Erstattungsfähigkeit der Kosten eines juristischen Privatgutachtens über

  • OLG Düsseldorf, 14.04.1994 - 10 W 48/94
  • OLG Saarbrücken, 29.01.1990 - 5 W 221/89
  • OLG Bamberg, 29.09.1988 - 3 W 87/88
  • OLG Frankfurt, 08.12.1983 - 6 W 126/83
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 04.01.2008 - 8 E 1152/07

    Verwaltungsgericht: Kostenerstattung für Privatgutachten?

    OVG NRW, Beschluss vom 23.2.2007 - 10 E 182/07 - Bay.VGH, Beschluss vom 29.10.2002 - 20 C 01.2951 -, NVwZ-RR 2003, 603; VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 8.5.2001 - 5 S 3245/98 -, NVwZ-RR 2002, 315; Neumann, in: Sodan/Ziekow, VwGO, 2. Aufl., 2006, § 162 Rn. 33.

    diese Frage offen lassend: VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 8.5.2001 - 5 S 3245/98 -, a.a.O.

  • VGH Baden-Württemberg, 22.12.2009 - 5 S 1904/09

    Kostenfestsetzung - Zur Erstattungsfähigkeit von Aufwendungen für Privatgutachten

    Die Notwendigkeit, ein privates Sachverständigengutachten einzuholen, kann im Verwaltungsprozess daher nur dann anerkannt werden, wenn ein Beteiligter Behauptungen, die sein Begehren tragen, mangels genügender eigener Sachkunde nur mit Hilfe eines eingeholten Gutachtens substantiiert darlegen oder unter Beweis stellen und das Gericht nur so zu einer weiteren Aufklärung des Sachverhalts von Amts wegen veranlassen kann, die Prozesslage oder das rechtsstaatliche Gebot der Waffengleichheit die Einholung des Gutachtens erfordern und dessen Inhalt auf die Verfahrensförderung zugeschnitten ist (BVerwG, Beschl. v. 11.04.2001 - 9 KSt 2.01 - juris; Beschl. v. 08.10.2008 - 4 KSt 2000/08, 4 A 2001/06 -, JurBüro 2009, 94; juris Rdnr. 4; VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 08.05.2001 - 5 S 3245/98 -, NVwZ-RR 2002, 315f).

    Dies kann etwa der Fall sein, wenn das Gericht selbst anstelle einer Beweiserhebung die private Begutachtung anfordert oder wenn schwierige Fragen den Beteiligten in eine "prozessuale Notlage" versetzen, die ihm eine substantiierte, ohne sachkundige Beratung jedoch nicht mögliche Stellungnahme abverlangt (VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 08.05.2001 - 5 S 3245/98 - a.a.O.).

  • VGH Bayern, 13.11.2008 - 22 M 08.2699

    Erinnerung gegen Kostenfestsetzungsbeschluss; Normenkontrollantrag gegen eine

    Denn nur dann kann es überhaupt seinen Zweck erfüllen, das Gericht durch qualifizierten Beteiligtenvortrag zu einer weiteren Aufklärung des Sachverhalts von Amts wegen zu veranlassen (vgl. OVG NRW vom 4.1.2008 NVwZ-RR 2008, 503 m.w.N.; VGH BW vom 8.5.2001 NVwZ-RR 2002, 315 m.w.N.; Jörg Schmidt in Eyermann, VwGO, 12. Aufl. 2006, RdNr. 4 zu § 162 m.w.N.).

    Deshalb genügt es auch nicht, wenn der Inhalt einer solchen internen Stellungnahme in den Beteiligtenvortrag eingearbeitet wurde; dies gilt jedenfalls dann, wenn für das Gericht und die übrigen Prozessbeteiligten nicht hinreichend deutlich erkennbar ist, dass bestimmte Ausführungen in den (anwaltlichen) Schriftsätzen eine vom fachlichen Beistand verantwortete Stellungnahme darstellen (vgl. OVG NRW vom 4.1.2008 a.a.O.; VGH BW vom 8.5.2001 a.a.O.).

  • FG Hamburg, 22.01.2018 - 4 K 84/17

    Kostenrecht: Höhe der Geschäftsgebühr, Terminsgebühr Bundesverfassungsgericht,

    Eine Erstattung ist nur in engen Ausnahmesituationen möglich, wenn etwa schwierige technische Fragen zu beurteilen und die Ausführungen des anderen Beteiligten zu diesen Fragen zu entkräften sind (BFH, Beschluss vom 16.02.1971, VII B 43/69, BFHE 101, 484 ) oder wenn der Beteiligte Behauptungen, die sein Begehren tragen, mangels genügender eigener Sachkunde nur mit Hilfe des Gutachtens substantiiert darlegen und unter Beweis stellen und das Gericht nur so zu einer weiteren Aufklärung des Sachverhalts von Amts wegen veranlassen kann (VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 08.05.2001, NVwZ-RR 2002, 315 ).
  • OVG Niedersachsen, 02.12.2009 - 12 OA 129/08

    Erstattungsfähigkeit von Aufwendungen für private Sachverständige; Einführung

    Deshalb genügt es auch nicht, wenn der Inhalt einer solchen internen Stellungnahme in den Beteiligtenvortrag eingearbeitet wurde; dies gilt jedenfalls dann, wenn für das Gericht und die übrigen Prozessbeteiligten nicht hinreichend deutlich erkennbar ist, dass bestimmte Ausführungen in den (anwaltlichen) Schriftsätzen eine vom fachlichen Beistand verantwortete Stellungnahme darstellen (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 8.5.2001 - 5 S 3245/98 -, NVwZ-RR 2002, 315-316 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 29.10.2002 - 20 C 01.2951

    Ersatzfähigkeit von Aufwendungen für die Beauftragung von Sachbeiständen;

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  • OVG Nordrhein-Westfalen, 04.04.2008 - 19 E 224/08

    Beurteilung der Notwendigkeit von Kosten anhand einer durch eine verständige, um

    VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 8.5.2001 - 5 S 3224/98 -, NVwZ-RR 2002, 315 (315); OVG NRW, Beschluss vom 16.8.1977 - XI B 610/76 -, OVGE 33, 90 (92); Neumann, in: Sodan/Ziekow, VwGO, 2. Aufl., 2006, § 162 Rdn. 35 bis 37, jeweils m. w. N.
  • OVG Niedersachsen, 09.04.2018 - 13 OA 9/18

    Erstattung der Kosten eines privaten Sachverständigen

    Deshalb genügt es auch nicht, wenn der Inhalt einer solchen internen Stellungnahme in den Beteiligtenvortrag eingearbeitet wurde; dies gilt jedenfalls dann, wenn für das Gericht und die übrigen Prozessbeteiligten nicht hinreichend deutlich erkennbar ist, dass bestimmte Ausführungen in den (anwaltlichen) Schriftsätzen eine vom fachlichen Beistand verantwortete Stellungnahme darstellen (vgl. Senatsbeschl. v. 17.1.2012, a. a. O., Rn. 5; Nds. OVG, Beschl. v. 2.12.2009 - 12 OA 129/08 -, juris Rn. 10 m. w. N.; VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 8.5.2001 - 5 S 3245/98 -, juris Rn. 4; Bay. VGH, Beschl. v. 13.11.2008, a. a. O., Rn. 13).
  • VG Frankfurt/Main, 11.03.2009 - 3 O 2038/08

    Festsetzung von Parteikosten

    Unabhängig davon sind die von der Klägerin aufgewandten Kosten für den Diplom-Verwaltungswirt S. auch deshalb nicht erstattungsfähig, weil dessen Erkenntnisse in den vorliegenden Prozess nicht eingeführt wurden (vgl. OVG Münster, Beschluss vom 04.01.2008 - DÖV 2008, 471 = NVwZ-RR 2008, 503; VGH Mannheim, Beschluss vom 08.05.2001 - NVwZ-RR 2002, 315).
  • OVG Niedersachsen, 19.01.2021 - 4 OA 203/20

    Aufwendungen; Erstattungsfähigkeit; Privatgutachten; Stundensatz; Zeitpunkt

    Offen bleiben kann, ob die Aufwendungen für die Beauftragung eines Privatgutachters auch dann erstattungsfähig sind, wenn dessen Ausführungen, ohne dass sein schriftliches Gutachten im Prozess vorgelegt worden ist, gleichwohl für das Gericht und die übrigen Prozessbeteiligten erkennbar als von ihm verantwortete Stellungnahme in das Verfahren eingeführt worden sind (ebenfalls offen gelassen in: VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 8.5.2001 - 5 S 3245/98 -, NVwZ-RR 2002, 315 = DÖV 2002, 484; OVG NRW, Beschl. v. 4.1.2008, a. a. O.).
  • FG Münster, 04.10.2021 - 8 Ko 326/21

    Erstattungsfähigkeit der Kosten für die Vertretung während der Betriebsprüfung

  • VG Osnabrück, 25.07.2003 - 2 A 25/03

    Besprechungsgebühr; Kostenerstattung (Privatgutachten); Kostenerstattung

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